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Dies bedeutet, dass Brauchtumsfeuer wie Oster-, Sonnwend- und Johannesfeuer bis einschließlich 30. Juni 2020 untersagt sind!
Ausnahmeverordnung Verbrennungsverbot biogene Materialien Fassung vom 08.04.2020.pdf
Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 7. April 2020 aufgrund des § 3 Abs. 4 des Bundesluftreinhaltegesetzes – BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2017, verordnet", mit diesen Worten wurde am 7. April die Abänderung der "Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien" eingeleitet. Diese verbietet bis einschließlich 30. Juni 2020 SÄMTLICHE Brauchtumsfeuer.
Die Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien enthält nun mit der Ziffer 7 ein Verbot von Brauchtumsfeuern. So steht nun unter Z 7: "Die Ausnahmen der Z 2 gelten nicht bis zum 30. Juni 2020." Damit sind im Jahr 2020 Osterfeuer (im Zeitraum zwischen Sonnenuntergang am Karsamstag und Sonnenaufgang am Ostermontag), Sonnwendfeuer (zwischen dem Freitag vor dem 21. Juni und dem nachfolgenden Sonntag) und Johannesfeuer (24. Juni 2020) VERBOTEN.
09.04.2020